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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes liefert ihren ersten Bericht an den Deutschen Bundestag. Im Vordergrund steht dabei die Mehrfachdiskriminierung: In ihren Empfehlungen an den Gesetzgeber schlägt sie vor, den Aspekt mehrdimensionaler Diskriminierung bei Gerichtsprozessen bei der Höhe der Entschädigungen angemessen zu berücksichtigen.

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